Wir Junge Liberale im Landkreis Starnberg setzen uns für eine Umstrukturierung des
bayerischen Feuerwehrwesens ein. Bisher obliegt es den Gemeinden, Gebäude und Material
(insbesondere Fahrzeuge) zu stellen. Die Feuerwehrvereine unterstützen bei der Gewinnung von
Personal. Wir setzen uns dafür ein, dass der Freistaat Bayern mehr Verantwortung übernimmt.
Dieser soll das Material stellen entsprechend der Feuerwehrbedarfsplanung. Den Gemeinden
bleibt die Verantwortung hinsichtlich des Feuerwehrhauses.
Begründung:
Nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 BayGO, Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayFwG sind
die Gemeinden verpflichtet, die Feuersicherheit zu gewährleisten, indem sie gemeindliche
Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Bei der Personalgewinnung unterstützt nach
Art. 5 Abs. 1 BayFwG der Feuerwehrverein. Die Aufgaben des Freistaates beschränken sich
nach aktuellem Stand gem. Art. 3 BayFwG auf die Unterhaltung von Landesfeuerwehrschulen
und Zuwendungen an Gemeinden für deren Ausrüstung.
Der aktuelle Rechtsrahmen führt zur finanziellen Überforderung der Gemeinden. Viele
Gemeinden, auch im Landkreis Starnberg, sehen sich vor die Aufgabe gestellt, ein neues
Feuerwehrhaus zu errichten, insbesondere auch durch größer werdende Fahrzeuge und neue
Vorschriften. Die Kosten für Feuerwehrfahrzeuge sind hoch; bei Drehleitern muss mit Kosten
i.H.v. 1 Mio. € gerechnet werden. Vielerorts werden zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes
Wachbereitschaften eingeführt, welche mit einer Aufwandsentschädigung einhergehen. Auch
unabhängig davon werden Aufwandentschädigungen üblicher, um Personal für die
Feuerwehren zu gewinnen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Gemeinden ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten
können. Dies ist elementar, um ihre weiteren vielfältigen Aufgaben erfüllen und lebenswerte Orte
gestalten zu können. Es ist auch elementar, um Bürgerinnen und Bürger von der
Handlungsfähigkeit unseres Staatswesens zu überzeugen. Eine Gemeinde, als Keimzelle unserer
Demokratie, kann unsere demokratische Ordnung nicht verteidigen, wenn sie selbst (finanziell)
überfordert ist.
Aus diesen Gründen müssen die Verantwortungen im Rahmen der Feuersicherheit zwischen
Freistaat und Gemeinden neu justiert werden. Während die Gemeinden, aufgrund ihrer
Ortskenntnis und der zur Verfügung stehenden Grundstücke, weiterhin für die Schaffung und
den Erhalt von Feuerwehrhäusern verantwortlich bleiben, setzen wir uns dafür ein, den Freistaat
Bayern dahingehend mehr in die Pflicht zu nehmen, als dass er für die Anschaffung der
Gerätschaften (insbesondere der Feuerwehrfahrzeuge) verantwortlich ist.
Hierzu soll der Freistaat einen Pool aus standardisierten Fahrzeugen aufbauen, aus welchem die
Gemeinden wählen können. Damit werden, aufgrund der höheren Abnahmemengen, die
Anschaffungskosten abnehmen. Zudem ist es auf dem oligopolistischen Markt für
Feuerwehrfahrzeuge nützlich, die Nachfragemacht zu bündeln.